Gay Behörden in Bonn
Behörden Bundesamt für Justiz: Entschädigung § 175
Adenauerallee 99 – 103
D-53113 Bonn
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) entschädigt Personen, die nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen strafrechtlich verfolgt oder verurteilt wurden, Freiheitsentziehung oder anderweitige, außergewöhnlich negative Beeinträchtigungen erlitten haben. Das Bundesamt für Justiz bietet eine telefonische Beratung unter der Telefonnummer (0228) 994 10 40 an. Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr Freitag von 8.00 bis 14.30 Uhr Die „Hotline Entschädigung § 175“ ist kostenfrei zu erreichen unter der Telefonnummer 08 00 1 75 20 17 Montag, Donnerstag und Freitag von 10.00 bis 17.00 Uhr Die Hotline wird vom Bundesjustizministerium und Bundesfamilienministerium gefördert und berät Betroffene bei der Antragsstellung.
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